Geschäftsbedingungen

1. Vertragsgegenstand

Der Gegenstand dieses Vetrages ist die Regelung der gegenseitigen Beziehungen zwischen Mountain Traveller Croatia (weiter MTC) und des Kunden, bzw. derjennigen, der den Vertrag über eine Reise oder eine Aktivität im Namen einer Drittperson als Kunden abschliesst (weiter Kunde).
Der Vertrag ist verpflichtend nach der Unterschrift durch den Vertreter der MTC und des Kunden sowie nachdem der Kunde den Arrangements/Aktivitätenpreis gesamthaft einzahlt oder einen Teil des Preis und die Zahlung des restlichen Betrages bis zum vertraglichen Datum unzweifelhaft sicherstellen.
Falls der Kunde nicht in der Lage ist den Vertrag persönlich zu unterschreiben, der Vertrag hat rechtliche Wirkung erst nachdem der MTC den kompletten vertraglich vereinbarten Preis des Arrangements oder der Aktivität, oder wenn dies ausdrücklich vereinbart wurde, einen Teil des vereinbarten Preises und entsprechende Dokumente, die unzweifelhaft den restlichen Preisbetrages bis zum vereinbarten Zeitpunkt sicherstellen. Beim Vertragsabschluss ist der Kunde verpflichtet die persönliche Daten zur Verfügung zu stellen und die gesamte Dokumentation, die für die Abwicklung des Arrangements / der Aktivität nötig ist zu zustellen.

2. Reservierung und Zahlung

Um eigene Plätze in den Aktivitäten der MTC zu sichern, die Kunden reichen einen Fragebogen (eine Anfrage) ein und; nachdem sie ein Angebot erhalten haben, senden die Reservierungsbestätigung zu und zahlen eine Anzahlung.
Die Anzahlung wird in der Höhe von 40 % des Gesamtpreises der gewählten Aktivität bezahlt. Den Restbetrag des Gesamtpreises wird spätestens 15 Tage vor dem Beginn der gewählten Aktivität bezahlt oder es wird die Dokumentation geliefert, die die unzweifelhafte Zahlung des Gesamtpreises der gewählten Aktivität sicherstellt.
Falls der Kunde eigene Zahlungspflicht bis spätestens 15 Tage vor dem Beginn der Aktivität nicht ausfüllt, es wird angenommen dass er von seiner Reservierung zurückgetreten ist, ohne Anrecht auf die Rückvergütung der einbezahlten Anzahlung.

Die Zahlung kann, wie folgt, gemacht werden:

Bank: Societe Generale - Splitska banka d.d.
Girokonto-Nummer: 2330003-1153288854
IBAN-Nr.: HR3323300031153288854
Zu Gunsten von: Mountain Traveller Croatia

oder über Pay Pal.

3. Preise

Die Preise der Aktivitäten der MTC sind auf den Verträgen mit unseren Partnern basiert und müssen nicht den vor Ort publizierten Preisen entsprechen und eventuelle Preisunterschiede können kein Grund für eine Reklamation sein.
MTC kann eine Erhöhung des vereinbarten Preises für die gewählten Aktivitäten bis spätestens 21 Tage vor der Ausführung der gewählten Aktivitäten verlangen, falls nach dem Vertragsabschluss zu Wechselkursänderungen oder zur Erhöhung der Transportkosten, einschliesslich Teibstoffkosten oder zur Erhöhung der Gebühren und Abgaben gekommen, die er nicht wusste oder nicht wissen konnte.
In diesem Fall wird der Preis der gewählten Aktivität reziproximative zu den Kalkulationselementen, die zur Formierung des Verkaufspreises dienten, erhöht.
Der Kunde verpflichtet sich eine Erhöhung bis zu 10 % des vereinbarten Preises zu akzeptieren.
Falls es bis zu einer Erhöhung des vereinbarten Preises um mehr als 10 % kommt, der Kunde hat das Recht vom gewählten Aktivität zurück zu treten, wobei er verpflichtet ist der MTC in der Frist von 2 Tagen seit dem Erhalt einer solchen Information schriftlich darüber zu informieren. Im Rücktrittsfall von der gewählten Aktivität hat der Kunde kein Recht auf einen Schadenersatz. Falls der Kunde der MTC seinen Rücktritt schriftlich nicht meldet, wird angenommen dass er mit der Preisänderung einverstanden ist.

4. Haftpflichtversicherung

Gemäss dem Gesetz über Dienstleistungen im Adventuretourismus, MTC hat eine Versicherungspolice bei der Euroherc osiguranje d.d. (Euroherc Versicherung AG) abgeschlossen (Vertragsnummer: 802226600) für die Deckung des Schadens bei Nichterfüllung, Teilerfüllung oder unordentliche Ausfüllung der Vertragsverpflichtungen gegenüber dem Kunden, im Bezug auf die vereinbarte Paketarrangements.

5. Versicherung im Insolvenzfall oder im Konkursfall des Reiseveranstalters

Im Insolvenzfall oder im Konkursfall des Reiseveranstalters, die Kunden, die sich auf eine Reise befinden, sollen sich am schnellsten Weg mit dem Versicherer: Euroherc Versicherung d.d., Obala kneza Branimira 5, 23 000 Zadar, Telefon: +385 (0)23 396000, Fax: +385 (0)23 396209, in Verbindung setzen.
Dieses Dokument gilt als Versicherungsbestätigung im Insolvenzfall oder im Konkursfall des Reiseveranstalters.
Die Police-Nummer der Garantieversicherung lautet: 802226599.

6. Reiseversicherung

Gemäss dem Diensleistungsgesetz im Tourismus, die Angestellten des Reisebüros sind verpflichtet dem Kunden einen „Paket“ der Reiseversicherung, der aus folgende Teile besteht: Freiwillige Krankenversicherung während dem Aufenthalt im Ausland, Unfallversicherung, Gepäckversicherung, Rückreiseversicherung, anzubieten.
Der Kunde bestätigt durch die Vertragsunterschrift dass ihm ein Paket der Reiseversicherung angeboten wurde. Im Fall dass der Kunde die aufgeführten Versicherungen verlangt, sie können unmittelbar bei einem Versicherer oder beim MTC vereinbart werden, wobei der MTC lediglich als Vermittler auftritt. Durch den Vertragsabschluss wird angenommen, dass dem Kunden die oben aufgeführten Versicherungen empfohlen und angeboten sind.

7. Rücktritt durch den Kunden

Falls der Kunde vom bezahlten Arrangement / Ausflug zurücktritt, MTC behält vom Gesamtarrangementspreis für sich:

Bis 30 Tage vor Reisebeginn, 10 % des Arrangementspreis, minimal 100,00 Kuna
29 – 22 Tage vor Reisebeginn, 30 % des Arrangementspreises
21 – 15 Tage vor Reisebeginn, 40 % des Arrangementspreises
14 – 8 Tage vor Reisebeginn, 50 % des Arrangementsprises
7 – 0 Tage vor Reisebeginn und nach Reisebeginn, 70 % des Arrangementspreises.

8. Leistungesänderungen

Im Bezug auf die Art der angebotenen Dienstleistungen, MTC behält das Recht die Ausflüge, Unterkunft oder Programme jederzeit zu ändern. Es handle sich am häufigsten um kleinere Änderungen und es ist wenig wahrscheinlich dass alles geändert wird. Sollte es um grössere Änderungen und Ergänzungen gehen, der Kunde wird darüber informiert, bevor irgenwelche Änderung getroffen wird. MTC wird sich immer bemühen die Dienstleistungen nach dem geplanten Programm zu erbringen.

9. Kündigung durch MTC

MTC behält sich das Recht die Ausflüge zu kündigen. Falls wir gezwungen sind einen Ausflug zu kündigen, werden wir uns bemühen einen entsprechenden Ersatzausflug anzubieten oder falls dies nicht möglich ist, erstatten wir den einbezahlten Betrag für den gewählten Ausflug zurück. MTC kann aber nicht für irgendwelchen anderen Schaden oder Verlust, entstanden durch die Kündigung der geplanten Dienstleistung, verantwortlich sein.

Die Kündigung der geplanten Dienstleistung kann erfolgen durch:
a) Ungünstige Wetterlage oder allgemeine objektive Gründe
b) Nichtzahlung der vereinbarten Dienstleistungen durch den Kunden
c) Falls die Kunden über weniger verfügbare Zeit als vereinbart verfügen, da dadurch ein Arrangement / Ausflug wesentlich an Qualität verliert.

10. Verantwortung und persönliche Verantwortung

MTC beschäftigt ausschliesslich qualifiziertes Personal. Alle Personalmitglieder haben Erstehilfe- und Bergungsfachprüfungen bestanden. MTC-Bergführer tragen auch mit sich die komplette Ausrüstung für die Durchführung der vereinbarten Dienstlestungen. MTC erkennt und berät, dass im Bezug auf die Art der angebotenen Dienstleistungen, die Unfälle möglich sind und alle Kunden müssen des Risikos bewust sein.
MTC kann nich verantwortlich gemacht werden, im Bezug auf die Umstände, auf die er nicht Einfluss nehmen kann und die Teilnahme des Kunden an einer Aktivität ist ein Risiko des Kunden. Die Kunden sind verpflichtet die persönliche Grundausrüstung mitzunehmen, wie dies auf den Web-Seiten der MTC, in der Rubrik „Nötige Grundausrüstung“ aufgeführt ist. Abhängig von der Art der Aktivität, die der Kunde wählt, MTC wird rechtzeitig die Ausrüstungsliste, die der Kunde bei sich haben muss, senden. Der Kunde ist verpflichtet rechtzeitig, aber vor der Ausführung der Aktivität, eventuelle Mangel der Grundausrüstung zu melden, damit der MTC die fällige Ausrüstung für den Kunden besorgen kann. Die gesamte Ausrüstung wird vor der Ausführung der Aktivität kontrolliert, die MTC-Bergführer haben das Recht die Teilnahme eines Kunden, der die Grundausrüstung nicht besitzt, abzulehnen und zwar ohne die Rückvergütung des einbezahlten Geldbetrages. Die Sicherheit des Kunden ist an erster Stelle und darüber ist der Entscheid des Bergführers endgültig.
Der Kunde kann jederzeit die MTC über die Frage der Ausrüstung kontaktieren und wir werden gerne alle nötigen Informationen geben.

11. Gesundheitsvorschriften

Der Kunde ist verpflichtet die MTC über alle ihm bekannten Gesundheitsbeeinträchtigungen, die bei ihm während der Ausführung der gewählten Aktivität vorkommen könnten. MTC wird vor der Ausführung der Aktivität den Gesundheitsfragebogen zusenden, den der Kunde in kürzester Zeit an MTC ausgefüllt zurücksenden muss. Die Angaben, die der Kunde in seinem Fragebogen angibt sind vertraulich und dienen ausschliesslich als Information für den Bergführer.
Alle Kunden sind verpflichtet zu bestätigen, dass sie im guten köperlichen und geistigen Zustand sind und dass sie in der Lage sind in der gewählten Aktivitäten teilzunehmen sind. Die Kunden müssen bewusst sein, dass die meisten Aktivitäten eine Anstrengung erfordern.
Falls der Kunde jünger als 18 Jahre ist, MTC wird eine Zustimmung der Elten verlangen, um einer minderjährigen Person eine Teilnahme an der gewählten Aktivität zu ermöglichen.

12. Regelung der Beanstandungen

Die Kunden werden von der Seite der qualifizierten MTC-Bergführer geführt und sind damit einverstanden, dass dessen Entscheide endgültig sind und sie werden sie in allen Situationen während einer Aktivität führen.
MTC behält sich das Recht die Teilnahme eines Teilnehmers während der Ausführung einer Aktivität in einer Gruppe abzulehnen. Die Gründe können sein, wie folgt: illegale Tätigkeiten, unverantwortliches Verhalten, das die ganze Gruppe, den Bergführer oder irgendeinen anderen Gruppenmitglied gefärdet. In so einem Fall, MTC wird gar keine weitere Verantwortung für so einen Kunden übernehemen und kann nicht für weitere Kosten des Kunden verantwortlich gemacht werden. Ebenso ein solcher Kunde hat kein Anrecht an die Rückvergütung des einbezahlten Betrages für den Ausflug.
Falls der Kunde der Meinung ist, dass die Dienstleistung mangelhaft ist, kann eine Beschwerde der MTC beantragen. Die Beschwerden sind innerhalb von 5 Tagen nach der erbrachten Dienstleistung, in schriftlicher Form einzureichen. Durch den Ablauf der 5-tägigen Frist, wird es angenommen, dass der Kunde mit der erbrachten Dienstleistung zufrieden ist. Wir betonnen, dass im Interesse des Kunden ist, in guter Absicht zu handeln und die Wille zu zeigen die Beschwerde vor Ort dem Dienstleistungsträger mitzuteilen, um sie während der Reise zu lösen. Jeder Kunde reicht seine Beschwerde einzeln. MTC wird die Gruppenbescherden nicht akzeptieren. MTC verpflichtet sich innerhalb 15 Tagen nach dem Erhalt einer Beschwerde, schriftlich Stellung zu nehmen und zwar auf den gleichen Weg, den die Beschwerde eingegangen ist (E-Mail, Postweg oder persönliche Zustellung, die durch eine Postantwort mit bestätigten Rückannahmeschein erfolgen wird.).
MTC wird nur diejennigen Beschwerden, für die der Kunde einen Beweis liefert, dass er eine schriftliche Beschwerde vor Ort eingereicht hatte und dass die Beschwerdeursache nicht vor Ort ausgebessert sein konnte, beantworten.
Falls durch Verschuldung der MTC zur Nichtausfüllung des Programms oder der Teile der Dienstleistungen gekommen ist, der Kunde hat das Anrecht auf eine Vergütung in der Höhe der tatsächlich nicht erbrachten Dienstleistungen und kann nicht, die schon in Anspruch genommenen Dienstleistungen miteinbeziehen, ebenso auch nicht den gesamten Betrag des Arrangements oder der Aktivität. In der Zeit bis der MTC über die Beschwerde nicht entschieden hat, der Kunde verzichtet auf irgendeine Vermittlung irgendeiner Drittperson, eines Gerichts oder verzichtet auf eine Weitergabe der Informationen an die Medien.

13. Risiken

Die Outdoor-Aktivitäten sowie auch das Bergsteigern tragen die Risiken mit sich. Als ein verantwortlicher Outdoor-Dienstleistungsanbieter, MTC macht aufmerksam auf die möglichen Risiken für die Kunden, während der Teilnahme in den gewählten Dienstleistungen in den Berggebieten.
MTC und sein Personal nehmen die Gesundheit und Sicherheit der Kunden sehr ernst, wobei bei solchen Aktivitäten nicht möglich ist, die Risiken ganz zu eliminieren.
Nachfolgend führen wir einige Gefahren auf, die bei der Ausführung der gewählten Aktivitäten eintreten können. Die Kunden müssen bewusst sein, dass die Unfälle in solchen Situationen zu ernsthaften Verletzungen führen können oder können in extremen Fällen zum Tode führen:

  • Körperliche und geistige Anstrengungen
  • Ungünstige Wetterlage (Wind, Regen, Schnee, sturmartige Buraschläge (Bura=Wind im Velebitgebieten), starke Sonne, Sturm, Blitzschläge usw.)
  • Ungeraden, rutschigen und gefährliche Flächen (Stein, Steinschlag, Eis, Gras, Felsen, Höhlen usw.)
  • Strassentransport, Strasenverkehrsunfälle
  • Steinlawinen, Steinschläge
  • Starke Sonnestrahlung, UV-Strahlung.

Die Ziele der einzelnen Aktivitäten (Bergspitze, spezifische Touren, Zeitrahmen usw.) wird nicht möglich bei schlechten Vetterverhältnissen zu realisieren.
MTC wird nicht für solche Situationen vor Ort verantwortlich sein. In den Bergen können sich unvorsehbare Situationen enwickeln und dies müssen alle Kunden zur Kenntnis nehmen.
Die Sicherheit eines Kunden und einer Gruppe steht vor allen gewählten Zielen einer gewählten Aktivität.
Der MTC-Bergführer ist für alle Entscheide während einer Aktivität verantwortlich. Sein Entscheid bezüglich der Wahl einer Tour, einer Fortsetzung der Aktivität oder einer Teilnahme eines Kundens an einer Aktivität ist endgültig.
Es ist gut möglich, dass wegen einer schnellen Änderung der Wetterlage, der Bergführer auch die Route in kurzer Zeit ändert. Die Kunden müssen bewusst sein, dass plötzliche Wetteränderungen in den Bergen in allen Jahreszeiten möglich sind.
MTC wird sich bemühen, das geplante Ausflugsprogramm, immer wenn dies mäglich ist, durchzuführen. Dies kann aber nie garantiert werden.

14. Schutz der Personaldaten

Der Kunde gibt seine Personaldaten freiwillig. Die Personaldaten des Kunden werden während der Durchführung der vereinbarten Arrangemnets benötigt und werden für die Kommunikation mit dem Kunden benutzt. MTC verpflichtet sich, die Personaldaten des Kundens nicht aus dem Lnde zu exportieren, lediglich zum Zweck der Durchführung eines vereinbarten Arrangements. Eine Ausnahme der Weitergabe der Personaldaten an Drittpersonen bezieht sich auf den Abschluss einer Reiseversicherung, d.h. falls der Kunde eine Versicherungpolice vereinbart, dann werden seine Personaldaten an die Versicherung weitergeleitet. Die Personaldaten des Kunden werden in unserer Datenbank gespeichert. Der Kunde ist einverstanden, dass seine Personaldaten zur Durchführung der vereinbarten Arrangements und Marketingaktionen der MTC benutzt sein könnten.

15. Informationen

Die Informationen, die der Kunde an einer Meldestelle bekommt, verpflichten den Veranstalter nicht mehr als dies die Berichte und Informationen sind, die im Programm selbst aufgeführt sind.

16. Schlussbestimmungen

Diese Geschäftsbedingungen schliessen alle bis jetzt publizierten Geschäftsreisebedingungen und –Weisungen aus. Die allgemeine Geschäftsreisebedingungen und – Weisungen sind ein Bestandteil des Vertrages, den ein Kunde mit der MTC, bzw. mit einem zugelassenen Reisebüro, in dem er sich für eine Reise mit MTC angemeldet hat, abschliesst.
Die Vertragsparteien verpflichten sich mögliche strittige Fälle in beidseitigem Einvernehmen zu lösen. Falls dies nicht möglich wird, wird das Gericht in Zadar zuständig und es wird kroatisches Recht angewendet.